Wenn die Werkstatt gewählt ist, müssen Sie einen Reparaturauftrag erteilen.
Schriftform
Erteilen Sie den Auftrag immer schriftlich. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen der Reparaturmaßnahmen. Lassen Sie sich eine unterschriebene Durchschrift des Auftrages aushändigen. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, ist ein solcher Beleg immer hilfreich.
Inhalt des Auftrages
Neben dem genauen Inhalt der Reparatur (was soll wie erledigt werden?) sollten Sie mit der Werkstatt auch die Kosten und den Fertigstellungstermin vereinbaren.
Bezüglich des genauen Reparaturauftrages ist eine gemeinsame Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges mit einem Mitarbeiter der Werkstatt der sicherste Weg. Sehen Sie sich das Fahrzeug an, lassen Sie es gegebenenfalls auf eine Hebebühne stellen und legen Sie dann die Reparaturarbeiten fest.
Kosten
"Bringen Sie den Wagen mal in Ordnung!" - das ist nicht sehr präzise und bezüglich der Kosten sogar gewagt. Fordern Sie gerade vor umfangreicheren Reparaturen immer einen Kostenvoranschlag an. Sollte dies nicht möglich sein, weil zum Beispiel vorab noch nicht absehbar ist, welche Arbeiten überhaupt zu erledigen sind, hilft es, eine Kostenobergrenze zu vereinbaren. Sollte diese erreicht werden, muss die Werkstatt nachfragen, bevor sie weitermacht. Dies schützt vor bösen Überraschungen. Hierzu ist es nützlich, wenn Sie der Werkstatt Ihre Erreichbarkeit mitteilen. Dann ist eine Nachfrage jederzeit möglich. So kommt es nicht zu unnötigen Verzögerungen.
Auch ein Festpreis ist eine gute Lösung und bietet sich bei kleineren Routinearbeiten an, wie z.B. einem Ölwechsel.
Reparatur ohne Kosten für Sie
Soweit Sie meinen, die Reparatur sei für Sie kostenfrei, lassen Sie dies unbedingt vermerken. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Schaden am Fahrzeug im Rahmen der Gewährleistung oder im Rahmen einer Garantievereinbarung repariert werden soll.
Fertigstellung/Abholung
Vereinbaren Sie einen Fertigstellungstermin, zu dem Sie das Fahrzeug wieder abholen können. Dies ist deshalb wichtig, weil Sie bei einer verzögerten Reparatur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug haben können.