Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Personenbeförderung".
Eine intensive Gesundheitskontrolle muss die Eignung bestätigen. Außerdem werden besondere Anforderung hinsichtlich der Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktion gestellt.
Sie ist erforderlich zum Führen von Taxen, Krankenwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr, Personenkraftwagen bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.
Die Gesundheitskontrolle wird alle fünf Jahre wiederholt. Das volle Untersuchungsprogramm (wie zur Ersterteilung der Fahrgastbeförderungserlaubnis) wird ab dem 60. Lebensjahr alle fünf Jahre wiederholt.
Eine Erlaubnis zur Personenbeförderung brauchen Sie als Fahrer in Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen mit Fahrgästen.
0800 3746-555 gebührenfrei