Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Lieferung".
Unter einer Lieferfrist versteht man eine gewisse Zeitdauer (z.B. vier Wochen), unter einem Liefertermin ein bestimmter Zeitpunkt (z.B. der 20.12.2009)
Den unverbindlichen Liefertermin darf der Händler um bis zu sechs Wochen überschreiten.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses, also mit der Annahme des Angebots durch den Verkäufer.
0800 3746-555 gebührenfrei