Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Haushaltsführungsschaden".
Die Höhe des Haushaltsführungsschadens wird fiktiv berechnet. Ersetzt bekommt man das, was eine Hilfskraft kosten würde. Dies gilt unabhängig davon, ob man eine Hilfskraft einsetzen würde.
Nein. Nichteheliche Lebenspartner sind sich untereinander nicht zum Unterhalt verpflichtet. Der Wegfall der Haushaltsführung ist daher nicht ersetzbar.
0800 3746-555 gebührenfrei