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Abschleppdienst

Abschleppkosten

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Abschleppkosten".

In welcher Höhe werden dem Geschädigten Abschleppkosten erstattet?

Ersetzt werden die Abschleppkosten bis zur nächsten Vertragswerkstatt. Soll die Wunschwerkstatt tätig werden, werden höhere Kosten nur gezahlt, wenn die Reparatur dort entsprechend günstiger ist.

Welche Kosten werden ersetzt, wenn mich eine Privatperson nach einem Unfall abschleppt?

Um zu vermeiden, dass der Schädiger begünstigt wird, wenn kein Abschleppunternehmen beauftragt wird, sondern das Abschleppen von einer Privatperson durchgeführt wird (für die der Geschädigte uU noch nicht einmal etwas gezahlt hat, wenn ihn z.B. ein Freund abgeschleppt hat), zahlen die Versicherungen bis zu 50% der Kosten, die ein Abschleppunternehmen hätte abrechnen können.

Ich wohne in der Stadt und meine Garage wird immer wieder von fremden Autos zugeparkt. Kann ich diese Autos abschleppen lassen und wer bezahlt die Kosten?

Prinzipiell können sie das Auto abschleppen lassen. Es muss nicht einmal eine konkrete Behinderung nachgewiesen werden. Doch Vorsicht! Die Kosten für das Abschleppen tragen erst einmal Sie und müssen Sie als Schadenersatz nachher einfordern - notfalls per Gericht. Das Abschleppen sollte deshalb nicht das erste Mittel sein. Zuerst sollten Sie eine Weile warten oder versuchen, den Besitzer des unerlaubt abgestellten Autos zu ermitteln, evtl. auch durch eine Halteranfrage bei der Zulassungsstelle.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei