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EU-Führerschein

EU Führerschein & Umtauschfristen

5.02.2019

... Pappe, Lappen, Scheckkarte?

So handlich und klein wie jetzt waren die Führerscheine noch nie. Bis im Januar 1999 das EU-Exemplar im Scheckkartenformat eingeführt wurde, gab es eine ganze Reihe von Vorläufern (einschließlich derer aus der ehemaligen DDR).

Wer noch im Besitz einer solchen antiquierten Lizenz ist, braucht sich aber nicht zu sorgen:
Alle diese Führerscheine bleiben gültig und müssen zumindest noch nicht umgetauscht werden. Das gleiche gilt, obwohl seit dem 19.1.2013 der neue EU-Führerschein ausgegeben wird.

Der neue EU-Führerschein 2013

Seit dem 19. Januar 2013 gibt es einen neuen EU-Führerschein.

Hintergrund war die sog. 3. Führerscheinrichtlinie. Mit dieser sollte durch Regelungen zum Schutz gegen Fälschungen, zu ärztlichen Untersuchungen und zur Erteilung der Fahrerlaubnis die Verkehrssicherheit innerhalb der EU verbessert werden.

Aus diesem Grund ist nunmehr die Gültigkeit des Führerscheins (also nur des Dokuments, nicht der Fahrerlaubnis) auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf der 15 Jahre wird der Führerschein umgetauscht.

Eine Pflicht zum sofortigen Umtausch älterer Modelle des Führerscheins besteht zurzeit nicht.

 Hiervon ausgenommen sind nur folgende Fälle:

  • eine Fahrerlaubnisklasse wird neu erworben
  • eine Änderung in den persönlichen Verhältnissen (z. B. Namensänderung) soll in den Führerschein eingetragen werden
  • der alte Führerschein ist abgenutzt, verloren gegangen oder entwendet worden.

Spätestens zum Ende 2033 müssen jedoch alle Führerscheine den EU-rechtlichen Vorgaben entsprechen. Wann genau Ihr Führerschein getauscht werden muss, hängt unter anderem vom Ausstellungsdatum ab.

... bis 31.12.1998 ausgestellte Führerscheine

Geburtsjahr Umtauschfrist
 vor 1953 bis 19.01.2033
 zwischen 1953 und 1958 bis 19.01.2021
 zwischen 1959 und 1964 bis 19.01.2022
 zwischen 1965 und 1970 bis 19.01.2023
 ab 1971 bis 19.01.2024

 

... ab 01.01.1999 ausgestellte Führerscheine

Ausstellungsjahr Umtauschfrist
 zwischen 1999 und 2000 bis 19.01.2025
 zwischen 2001 und 2002 bis 19.01.2026
 zwischen 2003 und 2004 bis 19.01.2027
 zwischen 2005 und 2006 bis 19.01.2028
 zwischen 2007 und 2008 bis 19.01.2029
 2009 bis 19.01.2030
 2010 bis 19.01.2031
 2011 bis 19.01.2032
 zwischen 2012 und 18.01.2013 bis 19.01.2033

 

Natürlich können die Führerscheine auf freiwilliger Basis umgetauscht werden. Dies ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde möglich.

Wie kann der alte Führerschein umgetauscht werden?

Entscheiden Sie sich für einen Umtausch, müssen Sie bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde persönlich vorsprechen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Alter Führerschein
  • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • Karteikartenabschrift, wenn der bisherige Führerschein von einer anderen Straßenverkehrsbehörde ausgestellt wurde.
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Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei