Die Klassifizierungen sind weltweit leider nicht einheitlich. Deshalb steht bei vielen Reiseangeboten auch der Zusatz "Länderkategorie". Es gibt viele Unterschiede zwischen einer 5 Sterne- Unterkunft in Deutschland und 5 Sterne im Ausland. Nicht alles, was in einer deutschen Klassifizierung selbstverständlich ist, lässt sich im Ausland wiederfinden. Es ist nicht immer ein Mangel, wenn es kein Frühstück in Buffetform oder keine Minibar gibt.
Die Sterne für Hotels in Deutschland vergibt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), für Ferienhäuser und -Wohnungen der Deutsche Tourismusverband Service GmbH (DTV), für Campingplätze der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD) und der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV).
Eine Sterneklassifizierung ist für die Betreiber der Unterkünfte nicht vorgeschrieben. Durch die Klassifizierung erhalten die Betreiber den Vorteil, dass die Gäste sofort erkennen, welche Kriterien die Unterkunft erfüllt.
Wenn eine Unterkunft keine Sterne hat, heißt es daher nicht automatisch, dass es den Standards nicht entspricht. Es kann sein, dass der Hotelbetreiber oder der Vermieter einer Ferienwohnung einfach kein Interesse daran haben, sich an Kriterien messen zu lassen. Sollte ein Hotel keine von der DEHOGA e.V. verliehenen Sterne haben, darf es auch nicht damit werben. Den Mitbewerbern steht ein Anspruch auf Unterlassung zu, wenn ein Hotelier irreführend z.B. mit von oben links nach unten rechts angeordneten vier Sternen in seinem Hotelprospekt wirbt, vgl. Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 18.05.1999, Az. 6 U 87/98.