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Klinik von außen

Stornierung bei Komplikationen nach erfolgter Operation

5.03.2019

Storniert der Reisende erst nach dem Eintritt von unerwarteten Komplikationen nach einer Operation, verstößt er nicht gegen seine Schadensminderungspflicht. Es ist nicht notwendig, dass der Reisende die Reise schon vor der Operation storniert. Der Arzt hatte keine Bedenken gegen den Reiseantritt. Daher musste der Reisende die Reise auch nicht vor dem Auftreten der Komplikationen stornieren. Die Komplikationen traten erst einen Monat nach der Operation auf, vgl. LG Hamburg, Urteil vom 16.10.2015, Az. 306 O 351/14.
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