Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Frist".
Das richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, also nach der Bedeutung des Mangels und der Dauer des Urlaubs.
Wenn der Reiseveranstalter die Abhilfe bereits endgültig abgelehnt hat oder Umstände unverzügliches Eingreifen erforderlich machen, kann auf eine Fristsetzung verzichtet werden.
Innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise sind Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Wird die Frist nicht eingehalten, gehen die Ansprüche verloren - es sei denn, der Anspruchsteller hat die Fristüberschreitung nicht verschuldet.
Unrichtige Informationen über die Frist durch Medien, Verbraucherverbände oder Anwälte begründen eine schuldhafte Fristverletzung des Reisenden. Seine Ansprüche gehen verloren, sollte die Frist furchtlos verstreichen.
Neben der Frist von einem Monat zur Geltendmachung der Ansprüche sind zwei Jahre Zeit, sie auch durchzusetzen.
War die Frist zunächst "angehalten", läuft sie weiter, sobald der Reiseveranstalter Ihre Ansprüche zurückgewiesen hat.
0800 3746-555 gebührenfrei