Was darf im Urlaubskoffer mit nach Hause?
Reisesouvenirs erinnern auch zu Hause noch lange an die erholsamste Zeit des Jahres. Doch nicht jedes Mitbringsel darf mit in die Heimat gebracht werden. So kommen auf Tierliebhaber, die zum Beispiel einem streunenden Hund aus dem Ferienort eine neue Heimat schenken wollen, etliche bürokratische Hürden zu. Wer mit einem Tier in einen EU-Mitgliedsstatt reist, das bestimmte Tiergesundheitsbestimmungen nicht erfüllt, muss damit rechnen, dass an der ersten Grenze der EU der Amtstierarzt das Tier auf Kosten des Urlaubers ins Herkunftsland zurückschickt, in Quarantäne nimmt oder gar die Tötung anordnet.
Auch bei der Einfuhr verarbeiteter Materialien von Tieren und Pflanzen gilt zu berücksichtigen, dass viele Tiererzeugnisse dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) unterliegen. „Dieses verbietet den Handel mit vielen Tieren ebenso wie mit dessen Erzeugnissen, wie Federn oder Fellen“, so die Juristen der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Verstöße dagegen können vom Zoll mit saftigen Bußgeldern und der Beschlagnahmung der Mitbringsel geahndet werden. Während eingeführte Lebensmittel aus EU-Staaten generell unproblematisch sind, können Fisch, Fleisch, Eier, Kartoffeln, Nahrungsergänzungsmittel, Kartoffeln, Milchprodukte und viele exotische Lebensmittel, wie zum Beispiel Haifischflossen, aus außereuropäischen Staaten zu einem heiklen Reisemitbringsel werden. Weitere Informationen zu Einfuhrbestimmungen bietet die Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ des Bundesfinanzministeriums sowie die Webpages www.zoll.de und www.artenschutz-online.de.