Fehler in den Betriebskostenabrechnungen
Die Abrechnung ist nicht übersichtlich und für Sie nicht nachvollziehbar.
Es werden Kosten auf den Mieter umgelegt, die im Mietvertrag nicht vereinbart wurden.
Es werden Kosten umgelegt, die keine gesetzlichen Betriebskosten sind (siehe Betriebskostenverordnung), wie Reparaturkosten, Verwaltungskosten etc.
Bei den gesetzlich umlegbaren Positionen sind Aufwendungen enthalten, die der Vermieter selbst tragen muss; ein Wartungsvertrag enthält Reparaturkosten, der Hausmeister führt auch Reparaturen durch.
Es werden einzelne Nebenkosten doppelt berücksichtigt. So tauchen Schornsteinfegerkosten zum Teil in der Betriebskostenabrechnung und dann erneut in der Heizkostenabrechnung auf.
Es wird ein anderer Verteilerschlüssel verwendet als im Mietvertrag vereinbart.
Bei leer stehenden Wohnungen trägt der Vermieter die anteiligen Betriebskosten nicht selbst.
Die Vorauszahlungen werden nicht angerechnet.