Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Urlaub".
Ich würde gerne im Juli in die Toskana fahren. Kann ich meinen Urlaub nehmen, wann ich möchte?
Nein, der Arbeitgeber entscheidet, wann Sie Ihren Urlaub nehmen können. Dabei hat er aber Ihre Wünsche mit zu berücksichtigen, es sei denn, es stehen dringende betriebliche Belange (zum Beispiel Unterbesetzung, unerwartet gute Auftragslage, Kampagnenzeiten) entgegen. Ebenso kann es sein, dass unter sozialen Gesichtspunkten den Urlaubswünschen anderer der Vorrang gegeben werden kann, zum Beispiel, wenn diese noch keinen Urlaub in diesem Jahr hatten oder sie schulpflichtige Kinder haben (§7 BUrlG). Sie müssen also Urlaub beantragen bzw. sich bei Jahresbeginn in die Urlaubsliste eintragen.