Soviel muss sein
Seit dem 01. Januar 2015 gibt es in Deutschland den Mindestlohn. Seinerzeit betrug er 8,50 Euro pro Stunde und ist Stufenweise auf derzeit 9,19 Euro angehoben worden. Es handelt sich um das kleinste zulässige Arbeitsentgelt. Verankert sind die Regelungen im Mindestlohngesetz (MiLoG). Allerdings kennt das Gesetz auch einige Ausnahmen.
Wer kriegt ihn, wer nicht?
Bestimmte Gruppen haben keinen Anspruch auf eine Bezahlung in Höhe des Mindestlohns. Dazu gehören
- Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Auszubildende
- Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum erfüllen
- Praktikanten, die ein Praktikum bis zu drei Monate absolvieren
- Ehrenamtliche Mitarbeiter
Bis Ende 2016 waren zudem Zeitungszusteller, die ausschließlich Zeitungen und Anzeigenblätter verteilen, von der Regelung ausgenommen. Seit dem 1. Januar kann auch diese Berufsgruppe den Mindestlohn beanspruchen. Bei Langzeitarbeitslosen kann in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung vom Mindestlohn abgewichen werden, um ihnen den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Dies gilt, wenn sie zuvor mindestens ein Jahr arbeitslos waren.
Gut zu wissen
Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttostundenlohn. Allerdings bleiben die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung bei der Berechnung außer Betracht. Der Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Auch den Umfang der Beschäftigung und die Arbeitszeit kommt es nicht an.
Anderweitige Regelungen in Tarifverträgen gelten nur, wenn diese für den Arbeitnehmer günstiger sind. Ist in einem Tarifvertrag ein geringerer Stundenlohn ausgewiesen, gilt wieder das Mindestlohngesetz.
In den kommenden Jahren wird der Mindestlohn weiter steigen. Ab 2020 müssen Arbeitnehmer mindestens 9,35 Euro pro Stunde erhalten.
Vertrauen ist gut, Kontrolle besser
Den Arbeitgeber trifft in bestimmten Fällen eine Dokumentationspflicht. Dadurch soll sichergestellt werden, dass auch tatsächlich der Mindestlohn gezahlt wird. Diese Pflicht gilt generell bei Minijobbern und in Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannte sind. Betroffen ist beispielsweise das Baugewerbe, Gaststätten, Messebau und Gebäudereinigung.
Keine Dokumentationspflicht besteht, wenn enge Familienangehörigen im Betrieb beschäftigt werden. Ausgenommen sind auch Minijobber in Privathaushalten.
Besteht eine Pflicht zur Dokumentation, muss der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der Beschäftigungszeit pro Tag aufzeichnen.
Tipp
Eine besondere Form ist für die Dokumentation nicht vorgeschrieben. Ausreichend ist sogar ein handschriftlicher Zettel. Auch die genaue Lage der Pausenzeiten muss nicht erfasst werden.
Kontrolliert wird die Einhaltung des Mindestlohns von den Behörden der Zollverwaltung. Bei einem Verstoß kann eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro drohen. Wird gegen die Dokumentationspflicht verstoßen, kann der Arbeitgeber mit bis zu 30.000 Euro zur Kasse gebeten werden.
Gut zu wissen
Beispielsweise im Baugewerbe gibt es eigene Mindestlöhne, die über der gesetzlichen Untergrenze liegen. Diese gelten auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und aus dem Ausland entsandte Arbeiter. Je nach Tätigkeit ist der Mindestlohn unterschiedlich hoch und zudem in Ost und West unterteilt.